Vertrags- und Reisebedingungen Städtereisen


Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, dass Sie uns entgegenbringen.
Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden «Vertrags- und Reisebedingungen Städtereisen» (VRBSt) sorgfältig zu lesen. Diese Vertragsbedingungen gelten für die durch die Travelwindow AG selbst gebündelten Pauschalreisen im Bereich „Städtereisen“.

1. Vertragsgegenstand

TRAVELWINDOW AG veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns: Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen und für Bahn- und Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Vertragsabschluss

2.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und TRAVELWINDOW AG kommt mit der Online-Buchung auf unseren Websites zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und TRAVELWINDOW AG wirksam. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die VRBSt gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.2 Reisevermittlung

Für Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter, welche Ihnen von TRAVELWINDOW AG lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von TRAVELWINDOW AG vermittelten Flugbilletten, die VRBSt der jeweiligen Fluggesellschaften. TRAVELWINDOW AG ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden VRBSt berufen.

2.3 Pass, Visa, Impfungen

Auf den Websites von TRAVELWINDOW AG finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheits-polizeiliche Bestimmungen, die bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland zu befolgen sind. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Drucklegung, resp. Buchung. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

3. Zahlung/Preise

3.1 Zahlungen

Die Reisearrangements sind spätestens 30 Tage nach der Buchung und in jedem Fall vor Antritt der Reise zu bezahlen. Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen berechtigt TRAVELWINDOW AG, die Reiseleistungen zu verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückzubehalten. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, behält sich TRAVELWINDOW die Erhebung einer Mahngebühr von Fr. 35.-/ pro 7 Tage Zahlungsverzug vor.

3.2 Preisänderungen

Es gibt Fälle, in welchen die von TRAVELWINDOW AG angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel: TRAVELWINDOW AG wird Preiserhöhungen, verglichen mit den im Internet angegebenen Preisen, jedoch höchstens bis 30 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Arrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von TRAVELWINDOW AG alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Sie können aber stattdessen ein anderes von TRAVELWINDOW AG offeriertes Reisearrangement buchen. TRAVELWINDOW AG bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den Preis anrechnen.

4. Schwierigkeiten während der Reise

4.1 Probleme vor Ort

Entspricht die Reise nicht der Beschreibung in der Ausschreibung von TRAVELWINDOW AG resp. der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei TRAVELWINDOW AG oder der örtlichen TRAVELWINDOW AG-Vertretung sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung oder der örtlichen TRAVELWINDOW AG-Vertretung eine schriftliche Bestätigung verlangen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche.

4.2 Ersatzlösung innert 48 Stunden

Sofern TRAVELWINDOW AG, die TRAVELWINDOW AG-Reiseleitung bzw. die örtliche TRAVELWINDOW-Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch TRAVELWINDOW AG ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der TRAVELWINDOW AG-Reiseleitung oder der örtlichen TRAVELWINDOW AG-Vertretung eine entsprechende Bestätigung verlangen. Die TRAVELWINDOW AG-Reiseleitung bzw. die örtliche TRAVELWINDOW AG-Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

4.3 Schriftliche Beanstandung

Ihre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der TRAVELWINDOW AG-Reiseleitung bzw. der örtlichen TRAVELWINDOW AG-Vertretung senden Sie an TRAVELWINDOW AG, Abteilung Kundendienst, Steinentischstrasse 5, CH-8027 Zürich innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens gehen zu Lasten Ihres Ersatzanspruches.

5. Haftung

5.1 Im Allgemeinen

TRAVELWINDOW AG haftet für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es TRAVELWINDOW AG, der Reiseleitung von TRAVELWINDOW AG oder der örtlichen TRAVELWINDOW AG-Vertretung nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet TRAVELWINDOW AG nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche TRAVELWINDOW AG nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an unsere Ground Hostess oder Vertretung in den Schweizer Flughäfen oder an die Reiseleitung an der Destination. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zugs / Bus weniger als 120 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zugs / Bus nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zu Ihrem Wohnort. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätung entstanden sind. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedoch bei der Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich. TRAVELWINDOW AG haften in keinem Fall für Lohnausfälle o.ä.

5.2 Unfälle und Erkrankungen

TRAVELWINDOW AG haftet für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch TRAVEL-WINDOW AG oder durch ein von TRAVEL-WINDOW AG beauftragtes Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften usw.) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an TRAVELWINDOW AG abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Bus- unternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

5.3 Sachschäden

TRAVELWINDOW AG haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von TRAVELWINDOW AG oder einem von TRAVELWINDOW AG beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z. B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an TRAVELWINDOW AG abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. TRAVELWINDOW AG übernimmt keine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen) sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen.

5.4 Besondere Veranstaltungen

Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen  verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür sowie für von Ihnen von der Reiseleitung gewünschte Dienstleistungen ausserhalb des Pauschalarrangementsjegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.

5.5 Sicherstellung

TRAVELWINDOW AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen das Informationsblatt «Garantiert hin und zurück», das Sie beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich, oder bei TRAVELWINDOW AG erhalten.

5.6 Versicherungen

Zusätzlich zur obligatorischen Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance resp. Exktrarückreisekostenversicherung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Heilungskosten-, Unfall- und einer Reisegepäckversicherung, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.

5.7 Zu Ihrer Sicherheit

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheits-politische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbst («www.eda.admin.ch/reisehinweise», Tel.: 031 323 84 84) abrufen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.

6. Annullation / Änderung der Reise

6.1 Meldung

Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies TRAVELWINDOW AG schriftlich mitteilen. Massgeblich für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum (während den Geschäftsöffnungszeiten) Ihrer Annullierung. Dem Brief sind die Reisedokumente beizulegen.

6.2 Änderung

Aufgrund der Ticketingvorschriften der Linienfluggesellschaften sind Namens- und Datumsänderungen nicht möglich und werden einer Annullationn gleichgesetzt.

6.3 Annullation

Wenn Sie die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro gebuchte Person, höchstens aber Fr. 200.- pro Auftrag, plus allfällige Annullationskosten. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Annullationen mit 100% Annullierungskosten. Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance resp. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich.

6.4 Annullationskosten

Annullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie das Reiseziel oder Reisedatum, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und allfälligen Auftragspauschalen die folgenden Kosten in Prozenten des gesamten Arrangement-preises (inkl. Flughafentaxen, Ver- sicherungen, Mahlzeitenzuschläge usw.): Spezielle Annullationsbedingungen können für Individual-Angebote, Reisen an bestimmten Daten, etc. zur Anwendung kommen. Diese sind beim jeweiligen Angebot oder auf den Reisebestätigungen vermerkt.

6.5 Eintrittskarten

Eintrittskarten für Kultur- und Sportveranstaltungen können nicht rückerstattet werden.

6.6 Versicherungsleistungen

Den detaillierten Leistungsumfang der Annullierungskostenversicherung und Assistance entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen der ELVIA.

7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen TRAVELWINDOW AG den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. In dringlichen Fällen (z. B. eigene Erkrankung /Unfall, schwere Erkrankung / Unfall oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen TRAVELWINDOW AG oder die örtliche Vertretung von TRAVELWINDOW AG soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

8. TRAVELWINDOW AG kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise vorzeitig abbrechen

8.1 Flugtransport

Für den Fall, dass das von TRAVELWINDOW AG verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich TRAVELWINDOW AG vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.

8.2 Programmänderungen

TRAVELWINDOW AG behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. TRAVELWINDOW AG bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

8.3 Höhere Gewalt und Streiks

Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, bei Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von TRAVELWINDOW AG nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist TRAVELWINDOW AG befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von TRAVELWINDOW AG bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

9. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen TRAVELWINDOW AG, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

10. Ombudsman

Vor einer eventuellen, gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und TRAVELWINDOW AG sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reise-branche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und TRAVELWINDOW AG, eine faire und ausgewogene Einigung an:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4600 Olten.
www.ombudsman-touristik.ch / info@ombudsman-touristik.ch

11. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und TRAVELWINDOW AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen TRAVELWINDOW AG können nur in 8002 Zürich, Steinentischstr. 5, angebracht werden.